Schulabschlüsse an Sekundarschulen

Schulabschlüsse, die auf der Sekundarschule erreicht werden können:

Berufsbildungsreife (BBR) – Nach Klasse 9 oder 10 kann der Abschluss Berufsbildungsreife erworben werden. (ehemal. Hauptschulabschluss)

Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) – Die erweiterte Berufsbildungsreife kann nach der 10. Klasse erworben werden (ehemal. erweiterter Hauptschulabschluss). Die Prüfung wird zusammen mit dem MSA abgelegt.

Mittlerer Schulabschluss (MSA) – Der MSA wurde in Berlin 2006 als zentrale Prüfung nach der 10. Klasse eingeführt (ehemal. Realschulabschluss). Er umfasst neben der Jahrgangsleistungen (Zeugnis)

  • schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache
  • eine mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache (Überprüfung der Sprechfähigkeit)
  • eine Präsentationsprüfung in einem gesellschaftswissenschaftlichen, einem naturwissenschaftlichen, künstlerischen oder Wahlpflichtfach

Mittlerer Schulabschluss mit Übergang in die gymnasiale Oberstufe (MSA GO) – Am Ende der 10. Klasse kann die Qualifikation zur Wechsel an eine gymnasiale Oberstufe erlangt werden. Sie müssen in mindestens drei Fächern (darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache) auf dem E-Niveau unterrichtet worden sein.

  • Die Jahrgangsnoten am Ende der Jahrgangsstufe 10 (umgerechnet in Noten des E-Niveaus) dürfen in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts (LDU), darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, nicht schlechter als befriedigend sein (mindestens 3 mal Note 3).
  • Der Durchschnittswert aus allen Fächern darf nicht schlechter als 3,0 sein, es dürfen in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen vorliegen (maximal eine 5, keine 6).